Gestaltung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge mit einer Stiftungslösung

by Thorsten Klinkner

Die Frage der optimalen Übertragung von privaten und unternehmerischen Vermögenswerten an die nächste Generation stellt sich in immer mehr Familien. Eine interessante Strategie ist die Nachfolgegestaltung durch die Errichtung einer (unternehmensverbundenen) Familienstiftung. Diese schafft umfassende Mehrwerte auch für künftige Generationen - denn das Stichwort ist der transgenerationale Vermögenserhalt.


In Deutschland lebt eine wachsende Anzahl an Familien, die über substanzielle Vermögenswerte über alle Anlageklassen hinweg verfügen: das eigene Unternehmen und weitere unternehmerische Beteiligungen, Immobilien, Wertpapiere, Kunst etc. Zugleich gehen sehr viele dieser Familien mit ihrem Vermögen sehr diskret um und versuchen, die Vermögenswerte bestmöglich zu schützen und für die kommenden Generationen zu sichern. Für sie kommt die transgenerationale, zukunftsorientierte Eigentümerstruktur weit vor dem Verbrauch des Vermögens für private Zwecke.


Dieser strategische Ansatz im Vermögensschutz wird auch als Asset Protection bezeichnet. Das meint die die Gesamtheit der Maßnahmen, die ein Vermögen vor sämtlichen negativen Einflüssen schützen soll. Ziel ist, durch Asset Protection eine Brandmauer ums Vermögen zu ziehen und Weiterentwicklung und Erhalt des Vermögens auf einer stabilen Basis zu ermöglichen. Diesem Aspekt kommt gerade hinsichtlich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge besondere Bedeutung zu. Denn eine unklare beziehungsweise nicht optimale steuerliche, strategische und rechtliche Gestaltung kann zu großen Schäden führen, sei es durch hohe schenkung- beziehungsweise erbschaftsneuerliche Belastungen, Pflichtteilsansprüchen, Streitigkeiten in der Erbengeneration oder auch den verantwortungslosen Umgang mit den erworbenen Vermögenswerten. In nicht wenigen Fällen sind auch hohe Familienvermögen auf diese Weise nach der Übertragung innerhalb einer Generation pulverisiert worden.


Familie kann bei Stiftungslösung operativ und strategisch verantwortlich bleiben


Aus diesem Grund haben bereits zahlreiche bekannte Dynastien und weniger bekannte mittelständische Unternehmerfamilien das Instrument der Familienstiftung für die Gestaltung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge implementiert und ihre Vermögen in eine solche Stiftung überführt. Die Familienstiftung fungiert dabei als Eigentümerin des Unternehmens beziehungsweise der liquiden und illiquiden Vermögenswerte, die aber weiterhin durch die Familie geführt und kontrolliert werden. Ein Unternehmen und die übrigen in die Stiftung eingebrachten Vermögenswerte sind nur der individuellen Verfügungsgewalt einzelner Personen entzogen, will heißen: Die Familie ist, wenn gewünscht, operativ und strategisch in voller Verantwortung, aber beispielsweise kann ein Vermögensnachfolger nicht aus einer Laune heraus für das finanzielle Privatvergnügen einen Vermögenswert der Stiftung veräußern. Der Stifter gibt dem Vermögen durch die Verselbstständigung in der Stiftung einen Zweck, den er völlig individuell und maßgeschneidert bestimmt. Und dieser kann ohne Schwierigkeiten familiär und unternehmerisch sein, um seine Ertragsquelle für die eigenen Abkömmlinge zu sichern und die Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen transgenerationalen Erhalt gewährleisten.


Familienstiftung übernimmt Eigentümerrolle über ein Vermögen

Die Familienstiftung ist, kurz gesagt, erst einmal nur eine von mehreren Erscheinungs- beziehungsweise Anwendungsformen der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts; sie ist damit eine Privatstiftung, die ausschließlich oder zumindest hauptsächlich dem Interesse beziehungsweise dem Wohl einer Familie oder mehrerer Familien dient. Das heißt konkret: Ist der in der Stiftungssatzung formulierte Versorgungsanteil der Familie höher als 50 Prozent, sprechen wir genauso von einer Familienstiftung, wie wenn die begünstigte Familie beispielsweise Einfluss auf die Geschäftsführung der unternehmensverbundenen Stiftung nimmt. Die Struktur der Stiftung ist somit grundsätzlich unabhängig von der operativen Führungsnachfolge.


Das funktioniert wie folgt: Ein Unternehmen wird durch Schenkung (zu Lebzeiten) oder Erbschaft (im Todesfall) in eine Familienstiftung eingebracht. Die Familienstiftung als selbstständiges Rechtsinstitut übernimmt in der Folge die Eigentümerrolle über ein Vermögen, sodass zum einen grundsätzlich keine Vermögenswerte veräußert werden können und zum anderen auch die Frage gelöst wird, was mit einem Unternehmen passiert, wenn sich kein gesellschaftsrechtlicher Nachfolger findet. Aber zugleich wird die Ausschüttungspraxis so geregelt, dass die Familie und andere Begünstigte von den Gewinnen aus einem Unternehmen oder Investment-Portfolio profitieren. Und zwar so, wie der Vermögenseigentümer es in der Stiftungssatzung verbindlich und nach den eigenen Vorstellungen definiert hat.


Familienstiftung ist kein monolithisches Instrument


Hinter der Einbringung des Vermögens in eine Familienstiftung steht also in der Regel der Wunsch, eine Ertragsquelle, sei es ein Unternehmen oder ein Investmentportfolio, strategisch und langfristig zu erhalten und ordentlich strukturiert und gegen eine Vielzahl von möglichen Problemen, die jeden gewerblich Tätigen treffen können, in die Zukunft zu führen, zu wappnen und für die Familie über die Generationen hinweg zu erhalten und diese gleichzeitig über die laufenden Ausschüttungen der Ertragsquelle finanziell zu versorgen. Wichtig für das Verständnis der Bedeutung einer Familienstiftung ist die Tatsache, dass jegliche Ertragsquellen sinnvoll in einer Stiftung gesteuert und geschützt werden können. Dazu können Barvermögen, Wertpapiere und Lizenzen genauso gehören wie ein Immobilienportfolio oder eben ein gewerblich tätiges Unternehmen. 


Der Vorteil: Die Familienstiftung ist kein monolithisches Instrument, sondern ein lebendiger unternehmerischer Kosmos, in dem wiederum unzählige rechtliche und steuerliche Gestaltungs- und Kombinationsmöglichkeiten vorhanden sind. Die Familienstiftung ist die „Top-Holding“ einer zukunftsorientierten Eigentümerstruktur und kann beispielsweise in der Form der unternehmensverbundenen Stiftung & Co. KG auftreten. In dieser Rechtsform fungiert die Stiftung zum Beispiel als einzige persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) einer Personengesellschaft; eine Rolle, die in konventionellen Strukturen sehr häufig eine GmbH einnimmt. Alle denkbaren Rechtsformen (Kapital und - Personengesellschaften) im In- und Ausland können über die Stiftung-Strategie geführt werden. Das Unternehmen bleibt gegenüber den Kunden und Geschäftspartnern in der bewährten Rechtsform unverändert, ebenso die Besteuerung auf der Ebene des Unternehmens.


Family Offices können die Familienstiftung nutzen


Die unternehmensverbundene Familienstiftung sorgt für echte Kontinuität, sowohl beim Unternehmen als auch beim Vermögen. Durch die Stiftungslösung werden Erbstreitigkeiten und alle Situationen verhindert, die sonst zum Ende eines Unternehmens führen könnten. Gleichzeitig wird die Versorgung der Familie abgesichert, so dass diese eng an der Arbeit der Stiftung partizipiert. Die Familienstiftung ist damit ein lohnendes Instrument zur Vermögensnachfolge.


Vor allem Family Offices können die Familienstiftung nutzen, um die Person des Vermögensinhabers zu stärken. Maßgeblich für die Gestaltung der Familienstiftung sind nur der Stifter und seine Familie, die individuellen Vorstellungen fließen umfassend in die Stiftungssatzung ein. In Kombination mit der Unveräußerlichkeit des in der Stiftung geschützten Familienvermögens und der exponierten Stellung des Vermögenseigentümers als Vertrautem des Family Offices schafft die Familienstiftung über die Asset Protection hinaus die Grundlage für eine langfristige Betätigung des Family Office. Es ist dessen Aufgabe, Werte zu sichern und zu entwickeln – diese Aufgabe lässt sich in einer Familienstiftung besonders professionell und strategisch erfüllen. 

Thorsten Klinkner

Experte für Vermögensschutz & Unternehmensfortführung mit Stiftungen
Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft UnternehmerKompositionen GmbH aus Meerbusch bei Düsseldorf. Sie ist etablierte Spezialdienstleisterin für die rechtlich, steuerlich und strategisch tragfähige Errichtung von Familienstiftungen als Instrument einer zukunftsorientierten Eigentümerstruktur.
www.unternehmerkompositionen.com
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